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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09   

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https://dejure.org/2012,124181
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09 (https://dejure.org/2012,124181)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2012 - L 7 AS 743/09 (https://dejure.org/2012,124181)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2012 - L 7 AS 743/09 (https://dejure.org/2012,124181)
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  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Hierauf hat die Klägerin ihre Klage durch Antragstellung vor dem Sozialgericht in zulässigerweise beschränkt (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitstoffs auf Leistungen für Sonderbedarfe vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 44/08 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 15).

    Zum einen steht dem die im streitgegenständlichen Zeitraum noch geltende gesetzgeberische Konzeption der sondergesetzlich abschließenden Regelung der Ausbildungsförderung entgegen (BSG, Urteil vom 28.10.2009, a. a. O.).

    Ein Anspruch der Klägerin auf die Übernahme ihrer Schülerbeförderungskosten kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil durch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach §§ 19 ff SGB II a. F. die eigentlichen Ausbildungskosten nicht finanziert werden sollten (BSG, Urteil vom 28.10.2009, a.a.O.).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber eine für die Schülerinnen und Schüler und für die Eltern kostenfreie Schülerbeförderung grundsätzlich nur bis zum Abschluss der Sekundarstufe 1 und damit so lange sicherstellt, wie alle Schulpflichtigen zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule verpflichtet sind (BSG, Urteil vom 28.10.2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Dagegen hat das BVerfG die Frage, ob aus dem Grundgesetz, insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 GG (und subsidiär ggf Art. 2 Abs. 1 GG) iVm dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) eine Pflicht des Gesetzgebers folgen kann, staatliche Leistungen zur individuellen Ausbildungsförderung vorzusehen, bisher offen gelassen (BVerfGE 96, 330, 339).

    Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Förderung einer weiterführenden schulischen oder beruflichen Ausbildung mit öffentlichen Mitteln bei Bedürftigkeit des Auszubildenden in den Bestimmungen des BAföG und des Fünften Abschnitts des Vierten Kapitels des Dritten Buches (§§ 59 ff SGB III - Förderung der Berufsausbildung) außerhalb des Systems der existenzsichernden Grundsicherungsleistungen abschließend geregelt (vgl BVerfGE 96, 330, 343; BVerwGE 94, 224, 226 f; BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, jeweils RdNr 17 ff).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Anders als bei den Kosten des Umgangsrechts, bei denen die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 GG für eine erweiternde Auslegung des § 73 SGB XII streiten (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1994 - NJW 1995, 1342 = FamRZ 1995, 86; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 21 f), ist eine Leistungsgewährung hier verfassungsrechtlich nicht geboten.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Dieser richtet sich aber vornehmlich auf gleichberechtigten Zugang und nicht auf die Gewährleistung der finanziellen Rahmenbedingungen (BVerfGE 33, 303, 330 ff).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Förderung einer weiterführenden schulischen oder beruflichen Ausbildung mit öffentlichen Mitteln bei Bedürftigkeit des Auszubildenden in den Bestimmungen des BAföG und des Fünften Abschnitts des Vierten Kapitels des Dritten Buches (§§ 59 ff SGB III - Förderung der Berufsausbildung) außerhalb des Systems der existenzsichernden Grundsicherungsleistungen abschließend geregelt (vgl BVerfGE 96, 330, 343; BVerwGE 94, 224, 226 f; BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, jeweils RdNr 17 ff).
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Anders als bei den Kosten des Umgangsrechts, bei denen die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 GG für eine erweiternde Auslegung des § 73 SGB XII streiten (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1994 - NJW 1995, 1342 = FamRZ 1995, 86; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 21 f), ist eine Leistungsgewährung hier verfassungsrechtlich nicht geboten.
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Förderung einer weiterführenden schulischen oder beruflichen Ausbildung mit öffentlichen Mitteln bei Bedürftigkeit des Auszubildenden in den Bestimmungen des BAföG und des Fünften Abschnitts des Vierten Kapitels des Dritten Buches (§§ 59 ff SGB III - Förderung der Berufsausbildung) außerhalb des Systems der existenzsichernden Grundsicherungsleistungen abschließend geregelt (vgl BVerfGE 96, 330, 343; BVerwGE 94, 224, 226 f; BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, jeweils RdNr 17 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07

    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
    Die vom Senat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2007 (L 7 AS 666/07 ER) vertretene Auffassung zur Anwendbarkeit des § 73 SGB XII zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten gibt er ausdrücklich auf.
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